Der Umfang der schwierigen Aufgaben ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.Leitende Fachkräfte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Assistentinnen, denen unter der Verantwortung eines Arztes für eine Laboratoriumsabteilung oder für eine radiologische Abteilung insbesondere die Arbeitseinteilung, die Überwachung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsausführung durch ausdrückliche Anordnung übertragen sind.Schwierige Aufgaben sind z. September 2015 bereits in der Entgeltgruppe SE 8 eine Stufen-laufzeit von mindestens sechs Jahren in der Stufe 4 bzw. September 1979 gültigen Bestimmungen über die Berufsausbildung in der Hauswirtschaft ausgebildet wurden.Küchenmeisterinnen sind Mitarbeiterinnen, die bei der Industrie- und Handelskammer die Prüfung als Küchenmeisterinnen bestanden haben. S. 108) mit Wirkung ab 1. Die kirchenmusikalische Tätigkeit hat regionale Ausstrahlung. Auch zum BAT-KF ist eine Entgelttabelle vorhanden, die zeigt, wie hoch die Gehälter seit dem Dezember 2016 ausgefallen sind. als Verwalterin mittlerer Friedhöfe)Meisterinnen, sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Gärtnergehilfinnen oder Arbeiterinnen mit gärtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterinnenbrief beschäftigt sindGärtnermeisterinnen, die sich dadurch aus der Fallgruppe 7 herausheben, dass sie in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortung beschäftigt sindGärtnermeisterinnen, sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Gärtnergehilfinnen oder Arbeiterinnen mit gärtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterinnenbrief beschäftigt sindGärtnermeisterinnen in der Stellung von Verwalterinnen größerer FriedhöfeGärtnermeisterinnen, denen mehrere Gärtnermeisterinnen oder Meisterinnen, davon mindestens einer mit Tätigkeiten mindestens der Fallgruppen 8, 9 oder 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind oder die regelmäßig vergleichbare Arbeitskräfte von Unternehmen einzusetzen und zu beaufsichtigen habenGärtnermeisterinnen in der Stellung von Verwalterinnen großer FriedhöfeMitarbeiterinnen im landwirtschaftlichen Erziehungsdienst werden nach den Tätigkeitsmerkmalen der Berufsgruppe 3 des SD-Entgeltgruppenplanes zum BAT-KF – SDEGP.BAT-KF eingruppiert.a) Gärtnermeisterinnen sind Mitarbeiterinnen, die diese Bezeichnung nach den geltenden Ausbildungsordnungen führen dürfen, nachdem sie die Gärtnermeisterinnenprüfung vor einem entsprechenden Prüfungsausschuss bestanden haben. Januar 2011 (Berufsgruppe 4.3, Fallgruppe 8, geändert durch Arbeitsrechtsregelung vom 21. Abschlüsse als Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiterin, Bachelor/Master of Arts.Eine leitende Funktion ist gegeben, wenn Mitarbeiterinnen Arbeitsbereiche von mindestens drei Kirchengemeinden verantwortlich leiten. Dezember 2016 das Entgelt einer individuellen Zwischenstufe erhalten, herabgruppiert, erhalten sie in der niedrigeren Entgeltgruppe das Entgelt nach der regulären Stufe, deren Betrag unterhalb des Entgelts der individuellen Zwischenstufe liegt, jedoch nicht weniger als bei einer Neueinstellung. Hauswirtschaftsmeisterinnen, Küchenmeisterinnen, Wäscherei- und Plättmeisterinnen) in entsprechender TätigkeitWirtschafterinnen mit staatlicher Prüfung und Mitarbeiterinnen mit Meisterinnenprüfung im Haus-, Wäscherei- und Küchendienst (z.B. B. nicht einfache hauswirtschaftliche Arbeiten wie Zubereiten von Kaltverpflegung oder Reinigungsarbeiten in Wohn-, Betreuungs- und BehandlungsräumenMitarbeiterinnen im Haus-, Wäscherei- und Küchendienst sowie in der Materialverwaltung mit einer mindestens zweijährigen Ausbildung und Abschlussprüfung (z.B. ), Nachwuchsgewinnung zur Aufrechterhaltung des kirchenmusikalischen Spektrums, Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Kulturträgern sowie Beratungstätigkeit auf übergemeindlicher Ebene in Fachfragen oder Koordinationsaufgaben im Kirchenkreis.Aufgrund der Besonderheit ihres Dienstes erhalten Kirchenmusikerinnen, die zur kurzfristigen Vertretung einer besetzten Stelle einzelne Dienste übernehmen, eine Stundenvergütung in Höhe von 20 Euro, C-, B- und A- Kirchenmusikerinnen in Höhe von 22 Euro.