Sollte es jedoch nicht gelingen, sind Sie an die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gebunden und müssen auch bis einschließlich Juli 2018 die Miete bezahlen.“Bei den Besichtigungsterminen am 16.05. hat mir die Mieterin dann mitgeteilt, dass sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten in Anspruch nehmen möchte.Ist die Mieterin verpflichtet die Wohnung vor dem Ablauf der gesetztlichen First zu räumen?in so einem Fall würde ich immer vereinbaren, dass der Mieter einen Nachmieter sucht und somit auch die Kosten und das Risiko trägt.
Oder „schenken“ wir den Nachmietern 11 Tage eine bezahlte Wohnung?es kommt darauf an was Sie vereinbaren. 3 i.V.m.

Da ist die Wohnungssuche jedoch genauso katastrophal wie hier, so dass ich befürchte, wenn ich jetzt meine Wohnung hier kündige, dann obdachlos zu sein. Ich habe nun früher als zu diesen drei Monaten eine neue Wohnung gefunden und möchte deswegen die Miete nicht für alle drei Monate zahlen, also frühzeitig ausziehen. Hier einige Links für Sie:Ich wollte mal nachfragen wie es mit der fristlosen Kündigung aussieht, wenn es für das Objekt in dem man als Mieter wohnt keine Baugenehmigung gab und man durch die Baubehörde eine Frist bekommen hat bis zu der man die Wohnung nur als solche nutzen darf.ich würde mich für die Art des gültigen Vertrags zur Abkürzung der Kündigungsfrist mit einvernehmen interessieren. Wir sind an einer Nachvermietung erstmal nicht interessiert. Mir scheint die beiden anderen Mietbewohner sehen dies als ihre große Chance relativ stressfrei mir nichts dir nichts abhauen zu können da wie beschrieben bisher nicht unterschrieben wurde.es kann gut sein, dass bereits ein mündlicher / konkludenter Mietvertrag entstanden ist, der auch nur wieder von allen Mietern gemeinsam mit der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgelöst werden kann.Ich rate Ihnen die Sache rechtlich durch einen Anwalt beleuchten zu lassen. Er kommt entgegen wenn die Wohnung weitervermietet wird.So. Problem ist aber dass ich laut VM ein Makler beauftragen soll um einen Nachmieter zu finden.Aber dann muss ich diesen doch nicht bezahlen sondern mein VM oder sehe ich das falsch?der Makler wird von dem bezahlt, der ihn beauftragt. In manchen Mietverträgen wird zwar ausdrücklich auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen. Kind bekommen und schauen uns seitdem nach einer größeren Wohnung um.ich denke Sie müssen regulär kündigen. Ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.Ich wohne in einer WG mit Untermieter (Vertraglich geregelt ist es im Mietvertrag so, dass der Vermieter zustimmen muss). Nach Absprache mit dem jetzigen Mieter durfte ich schon eine Anzeige zum Vermieten der Wohnung starten. Aber wenn ein nahtloser Übergang von allen Seiten gewünscht ist, macht eine weitere Mietzahlung des ausziehenden Mieters keinen Sinn.wir haben folgendes Problem. In unserem Mietvertrag ist die Kündigungsfrist gestaffelt, je nachdem wie lange das Mietverhältnis schon besteht. Dabei provoziert man durch Aussetzen der Mietzahlung einfach eine fristlose Kündigung des Vermieters, die man dann (dankend) annimmt.Funktioniert das wirklich oder sind die finanziellen Risiken nicht zu unterschätzen?wenn Sie sich schadenersatzpflichtig machen wollen, die Wohnung trotz wirksamer Schönheitsreparturklausel vielleicht auch unrenoviert zurückgeben, damit weitere Kosten provozieren, einen Schufa-Eintrag, eine schlechte Reputation und eine negative Mietschuldenfreiheitsbescheinigung riskieren wollen, können Sie in diese Richtung denken. mir die bereits eingezahlte Miete rückerstatten?? Der Hauptmieter möchte nun, dass ich noch bis mindestens Dezember die Miete weiter zahle und wenn ich nicht rechtzeitig schriftlich kündige auch noch länger. Gerne möchte ich diese Wohnung innerhalb von 3 Monaten kündigen. Ich würde an Ihrer Stelle die wie sieht es denn aus, wenn ich von dem Vermieter eine Kündigung bekomme und ich eher eine Wohnung finde. Zu diesem Zeitpunkt hat es mir sehr gut gepasst zum 31.08 fristlos gekündigt zu werden, somit habe ich einen Brief verfasst und dem Vermieter mein Einverständnis gegeben, dass ich die fristlose Kündigung annehme und gerne noch etwas Zeit zum Umziehen hätte und sie mir einen Termin für die Übergabe geben sollen. Es wird uns kein Recht eingeräumt, Nachmieter zu stellen. Da bin ich natürlich schon längst im Ausland.Jetzt würde mich interessieren ob ich irgendwie fristlos aus meinem Vertrag komme, damit ich nicht 2 Monate lang eine Wohnung bezahlen muss, in der ich nicht wohnen kann.

Bis 5 Jahre wären es 3 Monate, zwischen 5 und 8 Jahren sind es 6 Monate, danach sogar 9 - 12 Monate. Sie sagten, wenn ich einen Nachmieter stelle, der ihren Kriterien entspreche, wäre das kein Problem. Nach ca. Oder lasse ich mich da auf eine „Luftnummer“ ein?ich würde es „Luftnummer“ nennen. Darf ich jetzt schon Wohnungsbesichtigungen durchführen obwohl die schriftliche Kündigung noch nicht eingegangen ist? Muss ich dennoch den Mietvertrag kündigen? Ich würde meiner Mieterin insofern entgegen kommen, dass ich die Kündigungsfrist um 2 Monate verlängern und ihr das im Kündigungsschreiben auch mitteilen würde. Meine jetzige Wohnung läuft noch bis zum 30.6. Sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an und schließen Sie ggf. 3 Monate ist die reguläre Kündigungszeit vor allem für Mietwohnungen.
Mit welcher Kündigungsfrist könnte der Vermieter uns kündigen.da meine Nachbarn sehr laut sind und ich zum 01.02.20 eine andere Wohnung haben kann, würde ich vom Sonderkündigungsrecht Anspruch nehmen.

Wenn Sie vielleicht gerade selber in dieser Situation sind, können Sie eine gute Erklärung gebrauchen.Ein normales Rückrufsrecht können Sie normalerweise innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss nutzen.